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Auslandskrankenversicherung – wichtig, wichtig…

…wie wir gerade merken. Denn unsere Tochter ist nach einem schönen Nachmittag am Strand auf dem Heimweg im Bus gestürzt. Ein Missgeschick, wie es zu Hause auch passieren kann: nicht richtig gesessen, gerade als der Bus über einen Huckel fuhr. Diagnose: displaced patella, also herausgesprungene Kniescheibe. Im Krankenhaus wurde die Kniescheibe wieder an die richtige Stelle zurückgeschoben. Mit Krankengymnastik wird dann die volle Beweglichkeit wieder hergestellt.

So etwas kann natürlich immer passieren, zu Hause genauso wie im Ausland. Aus diesem Grund müssen Austauschschüler in Neuseeland der Schule gegenüber auch eine entsprechende Krankenversicherung nachweisen.

Bezüglich des Visums gibt es auf der Seite der neuseelandischen Botschaft folgenden Hinweis:

 Es wird dringend empfohlen, eine ausreichende Krankenversicherung für einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren abzuschließen. Eventuelle Arztkosten sind sonst selbst zu tragen. Es ist deshalb in Ihrem eigenen Interesse, eine Kranken- und Reiseversicherung für Neuseeland abzuschließen. (Inhaber von mindestens zweijährigen temporären Student Visa sind berechtigt, das neuseeländische Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen.)

Um richtig abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, mit der zu Hause bestehenden Krankenversicherung Rücksprache zu halten, ob die Versicherung auch bei einem Schüleraustausch in Neuseeland gilt.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein längerer Aufenthalt im nicht-europäischen Ausland meist nicht abgedeckt, so dass der Abschluss einer entsprechenden Zusatz-Auslandskrankenversicherung erforderlich ist. Ein Preis-/ Leistungsvergleich verschiedener Anbieter macht Sinn, die Kosten betragen für 12 Monate ca. 100 €.

Besteht eine private Krankenversicherung ist der Schüleraustausch häufig mit abgedeckt. In diesem Fall muss von der Krankenversicherung nur eine entsprechende Bescheinigung besorgt werden, die die Versicherungen als Standardformular normalerweise auch gleich in englischer Sprache vorrätig haben.

Wir sind jetzt natürlich froh, dass wir eine gute Krankenversicherung haben. So müssen wir die Rechnungen für Krankenhaus, Arzt und Physiotherapie nur bei der Krankenkasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Aber vor allem sind wir natürlich froh, dass es unserer Tochter gut geht und dieser Unfall nicht wirklich schlimm ist. Denn die Sorgen nimmt einem natürlich keine Krankenversicherung ab…